Nächtigungsabgabe NEU

Liebe Gäste,

am 26. April 2022 wurde vom Landtag Steiermark die Novellierung des Steiermärkischen Tourismusgesetzes sowie des Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetzes 1980 beschlossen. Die entsprechende offizielle Kundmachung erfolgte im Landesgesetzblatt Nr. 46/2022.

Daraus ergeben sich für Sie folgende gesetzliche Neuerungen, über welche wir Sie hiermit gerne Informieren möchten:

Die Nächtigungsabgabe wird mit Wirkung vom 1.11.2022 von € 1,50 auf € 2,50 pro Person und Nächtigung erhöht.

50 % der Einnahmen aus der Nächtigungsabgabe gebühren der Gemeinde, die diesen Anteil tourismusfördernden Zwecken zu widmen hat. Die restlichen 50 % der Einnahmen aus der Nächtigungsabgabe sind von der Gemeinde bis zum 15. des Folgemonats an das Land abzuführen.

Unsere Angebote haben wir der gesetzlichen Vorgabe entsprechend angepasst und bitten dafür um Verständnis.

Weiterführende Informationen zu dieser gesetzlichen Änderung findest du unter VERWALTUNG STEIERMARK.

Du hast weitere Fragen? Wir sind jederzeit gerne für Dich da!
Telefonisch unter +43 3842 43202 oder per
eMail an office@kindler.at

Neueste News

Schematische Darstellung eines Kalenders

Leoben ist eine Stadt mit einem vielfältigen Angebot an Freizeitaktivitäten. Ausstellungen und Konzerten, Charity- und …

Collage mehrerer Bilder von Appartements

Unsere 33 Einzel- und 13 Doppelzimmer im Zentrum von Leoben erfreuen sich großer Beliebtheit. Kein …