Die Nächtigungsabgabe ist eine gesetzliche Abgabe und im Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz geregelt.

Auszüge aus dem Gesetztestext:

  • Abgabepflichtig ist, wer in einer Gemeinde des Landes Steiermark in einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb
    gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne in dieser Gemeinde seinen Hauptwohnsitz zu begründen.
  • Einhebungspflichtig ist bei der Beherbergung in gastgewerblichen Beherbergungsbetrieben der Inhaber.
  • Die Einhebungspflichtigen haben bei der Ersichtlichmachung des Entgelts für die Unterkunft die zu entrichtende Nächtigungsabgabe separat auszuweisen.
  • Die Abgabe ist gleichzeitig mit der Begleichung der Rechnung für die Unterkunft zu entrichten und einzuheben.
    Die Einhebungspflichtigen haften für die richtige Abfuhr der Abgabe insoweit, als ihre eigene Rechnung vom Gast beglichen wurde.

Die Abgabe beträgt € 2,50 pro Person und Nächtigung. Kinder bis 16 Jahre sind von der Abgabe befreit.
Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive Frühstück und Mehrwertsteuer zuzüglich Nächtigungsabgabe/City Tax.

Werte Gäste,

das Hotel Kindler 2.0 ist vom 23.12.2024 bis einschließlich 05.01.2025 geschlossen. Wir freuen uns darauf, euch ab 06. Jänner 2025 wieder bei uns in Leoben begrüßen zu dürfen.

Unser Schwesterbetrieb Hotel Kongress ist in dieser Zeit gerne für euch da! 

Das Team des Hotel Kindler 2.0 wünscht schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

GÖSSER KIRTAG 2024
ANREISE & PARKEN

Am Donnerstag den 10.10.2024 kommt es aufgrund einer Veranstaltung zu Änderungen. Folge bitte dem Link für alle Infos.