Die Nächtigungsabgabe ist eine gesetzliche Abgabe und im Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz geregelt.
Auszüge aus dem Gesetztestext:
- Abgabepflichtig ist, wer in einer Gemeinde des Landes Steiermark in einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb
gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne in dieser Gemeinde seinen Hauptwohnsitz zu begründen. - Einhebungspflichtig ist bei der Beherbergung in gastgewerblichen Beherbergungsbetrieben der Inhaber.
- Die Einhebungspflichtigen haben bei der Ersichtlichmachung des Entgelts für die Unterkunft die zu entrichtende Nächtigungsabgabe separat auszuweisen.
- Die Abgabe ist gleichzeitig mit der Begleichung der Rechnung für die Unterkunft zu entrichten und einzuheben.
Die Einhebungspflichtigen haften für die richtige Abfuhr der Abgabe insoweit, als ihre eigene Rechnung vom Gast beglichen wurde.
Die Abgabe beträgt € 2,50 pro Person und Nächtigung. Kinder bis 16 Jahre sind von der Abgabe befreit.
Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive Frühstück und Mehrwertsteuer zuzüglich Nächtigungsabgabe/City Tax.